Es handelten gut und weise die Schöpfer des Eheversprechens, indem sie den Tod zu einer Grenze erklärten.
- Eine Entscheidung fürs Leben – und mehr
- Ein tödlicher Irrtum
- Pflicht zur Treue – aber nur bis dass der Tod uns scheidet
- Die Seelenpartner scheidet kein Tod
Wer es selbst erlebt, manchmal auch durchlitten hat, weiß um die Emotionen bei diesem lebensprägenden Ereignis – der Hochzeit. Wer auch kirchlich heiratet, setzt sich doppelt diesen Emotionen aus. Freude mischt sich mit Bange, Beglückung mit Fragen, vielleicht auch mit Zweifeln. Diese müssen aber geheim bleiben, sie werden verdrängt.
Und es ist nicht nur eine eigene Entscheidung, es sind zwei Menschen betroffen. Auch wenn die Lebenserfahrung noch nicht so groß ist, die Unberechenbarkeit des Menschen und seiner Entscheidungen ist bekannt.
Doch wenn das Herz und die Seele Zeugen sein sollen: Wer dachte dabei an Seelenpartnerschaft, an die Zeiten nach dem Tod, an das Karma?
Eine Entscheidung fürs Leben – und mehr
Die lebenslange Tragweite der Trauung lässt sich nicht verdrängen. Bei der standesamtlichen Trauung sind es die Unterschriften. Feierlich, öffentlich, amtlich, mit Zeugen. Bei der kirchlichen Trauung sind es die Eheschwüre.
Einen Meineid möchte niemand leisten. Und auch aufgeklärte Naturen wissen nicht mit letzter Sicherheit, ob die Folgen dieses Schwurs nicht doch weiter und schwerer tragen, als es der Verstand begreifen kann.
Was wenn es doch etwas über dieses Leben hinweg gibt? Wer an Seelenwanderung und Seelenpartnerschaften glaubt, muss mit Konsequenzen über dieses Leben hinweg rechnen. Sogar wenn jemand diese Konsequenzen anstrebt: Weiß er mit letzter Sicherheit, dass er dem gewachsen ist?
Das Eheversprechen ist und bleibt ein Eid. Es ist unerheblich, ob selbst ausgesprochen: »Bis dass der Tod uns scheidet«, oder ob die Frage: »Bis dass der Tod euch scheidet«, mit einem »Ja« besiegelt wird. Immer ist der Tod dabei. Der Tod lässt keine Zweifel zu, der Tod lässt keine Auswege.
Ein tödlicher Irrtum
Es wussten die Schöpfer dieses Eides, was sie damit bewirken, indem sie den Tod miteinbezogen. Es muss ihnen keine böse Absicht unterstellt werden, auch dann nicht, wenn die Institution Kirche hinterfragt wird. Der Schwur behält seine Wirkung sogar dann, wenn es bewusst wird, dass er erst ein Kind der frühen Neuzeit ist.
Wirklich bis zum Tod? Schaffe ich das, schafft das mein Partner? Schaffen wir das? Ist der Tod wirklich die Grenze, geht es vielleicht doch noch weiter? Was passiert, wenn ich doch nicht bis zum Tod aushalte? Es gibt doch so viele Scheidungen – wie schaffe ich, dass ich keine Scheidung habe? Liebt mich mein Partner wirklich? Heiratet er freiwillig?
Ich weiß nicht, aber wenn Mama und Papa es nicht so gerne gehabt hätten, hätte ich schon jetzt geheiratet oder hätte ich noch etwas gewartet? Aber wenn ich so denke, dann bin ich mir noch nicht sicher!
Ach, das ist alles so endgültig. Nach dem Ja gibt’s keinen Rückzug, keinen Ausweg. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Nur nach dem Amen ist die Kirche aus; nach dem Ja hier fängt alles erst an.
Diese Gedanken sind menschlich. »Wenn dir’s im Kopf und Herzen schwirrt, was willst du Beßres haben! Wer nicht mehr liebt und nicht mehr irrt, der lasse sich begraben«, meinte Goethe. Eine Beruhigung ist das nicht, da damit ein Irrtum nicht ausgeschlossen wird. Ein Irrtum bis zum Tode, ein Irrtum sogar über den Tod hinaus. Ein tödlicher Irrtum.
Pflicht zur Treue – aber nur bis dass der Tod uns scheidet
Wussten die Schöpfer dieses Eides um die Partnerschaften der Seelen über das Leben und den Tod hinaus? Sie bezogen den Tod mit ein, gleichzeitig schufen sie aber ein Limit der Ehe und der Partnerschaft. Die Treue bis zum Tod machten sie zu einer Pflicht. Die Treue nach dem Tod wird nicht gefordert.
Einwände, die Schöpfer hätten nicht an die Zeit nach dem Tod gedacht, sind abwegig; es waren Menschen der Kirche. Mit einiger Bosheit könnte man ihnen lediglich gesellschaftspolitische Absichten unterstellen. Doch gab und gibt es gute gesellschaftspolitische respektive soziale Gründe einer so starken Bindung. Bosheit ist es keine, wenn die weltlichen Umstände einer Bindung bedacht werden. Die Pflicht zur Treue bis zum Tod hinein ist nachvollziehbar.
Sie ist auch heute nachvollziehbar, auch emotional. Man überlege sich nur ehrlich, wie wertlos das Eheversprechen wäre, wenn es statt »Bis dass der Tod uns scheidet« beispielsweise nur »So wahr mir Gott helfe« hieße.
Also Treue nur bis dass der Tod uns scheidet. Was danach kommt, scheint irrelevant, da kein Wort darüber verloren wird.
Die Seelenpartner scheidet kein Tod
Die Kirche muss nicht die Existenz nach dem Tod explizit erwähnen; die Existenz nach dem Tod ist immanent. Sie ist folglich auch bei dem Eheversprechen dabei.
Die Seelen wissen, dass ihre Partnerschaften über den Tod hinaus andauern. Für die Seelen ist dieses eine Leben ein Leben von unzählig vielen, was zu anderen Perspektiven auf die Begegnungen eines Lebens führt. Der Tod ist kein endgültiges Aus. Der Tod ist lediglich ein oft geübter und bekannter Übergang.
Entscheidend: Es ist auch kein Aus für die Schwüre, Eide und Gelübde des Lebens, die freiwillig und aus eigenen Beweggründen heraus mit Beteiligung der Seele geleistet wurden.
Vorsicht daher, wenn eine ewige Liebe und Treue geschworen wird. Äußerste Vorsicht ist geboten, wenn die Rache geschworen wird, wenn ein »Das wirst du mir auf jeden Fall büßen« oder ein »Das vergebe ich dir nie« fällt. Worte wie immer, nie etc. haben für die Seele eine andere Bedeutung als für den Verstand. Nur der Verstand beendet seine Existenz mit dem Tod des Menschen.
Es handelten gut und weise die Schöpfer des Eheversprechens, indem sie den Tod zu einer Grenze erklärten. Ohne diese Grenze hätten sie karmische Folgen zwingend, unabdingbar, ewig gemacht. Binden sich weniger reife Seelen aneinander, kann Leid daraus entstehen statt Liebe. Diese Seelen bewahrt ein Loslassen vor den leidvollen Folgen. Den Schöpfern des Eheschwurs gebührt Hochachtung.
Die Fortdauer einer Seelenpartnerschaft verboten sie damit nicht. Denn die Seelenpartner kann kein Tod scheiden.